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VISCOM auf Al Capones Spuren

Wozu Lobbying gut ist, wissen alle, die in PR und Werbung aktiv sind. Mit Lobbying wird so manches Projekt beschleunigt oder gar ermöglicht, das sonst keine Chance auf Erfolg hätte. Mag die Idee auch noch so abstrus sein. Manchmal geht der Schuss aber nicht hinten hinaus, sondern trifft gleich die unbeteiligte Masse.

VISCOM ist ein Branchenverband, der zweifellos seine Berechtigung hat. Nun hat die VISCOM aber einen Fauxpas der peinlichen Art zu verantworten: Damit ein übersättigter Markt möglichst viele weitere Lehrabgänger (darunter fallen auch Grafiker, Polygrafen usw.) verdauen muss, wurde ein sogenannter Berufsbildungsfonds initiiert. Die Idee dahinter klingt edel und ethisch anspruchsvoll. Die Umsetzung ist aber alles andere.

Nach einer Copy-/Paste-Übung der Handelsregistereinträge aller Schweizer Firmen, die irgendwie - und sei es entfernt - mit Grafik zu tun haben, wurden Anfang 2011 Rechnungen zu einem «Solidaritätsbeitrag» versendet. Dass hievon notabene vor allem Nicht-VISCOM-Gewerbler betroffen sind, interessiert nicht. Denn die Lobbyisten waren clever genug, den juristisch höchst fragwürdigen Bundesratsbeschluss so zu formulieren, dass alle und jeder, der im grafischen Gewerbe tätig ist, diese Rechnung zu bezahlen hat.

Für diese Forderung ohne Gegenleistung, die Nicht-Mitglieder ohne Mitbestimmungsrecht betrifft, gibt es eine exakte Bezeichnung: Schutzgeldforderung.

marscom klärt zurzeit mit einem juristischen Berater ab, ob diese Forderung haltbar ist.

Dies sind die Gründe, die gegen die Schutzgeldforderung der VISCOM sprechen:

1. Die freie Ausführung eines Gewerbes verpflichtet nicht zur Abgabe von Beiträgen an Branchenorganisationen.
Möchten Sie demnächst eine Rechnung über CHF 216.- vom Schweizerischen Verband der Automobilimporteure erhalten, weil Sie Auto fahren?

2. Wer einen Beitrag zahlt, muss mitbestimmen können. Die Forderung der VISCOM bleibt ohne jede Gegenleistung.
Wer der Schutzgeldforderung der VISCOM nachkommt, wird deswegen (zum Glück) nicht automatisch Mitglied dieses Verbandes.

3. Der Markt muss sich regulieren können. Mit dem «Bildungsfonds» sollen Betriebe unterstützt werden, die Lehrlinge ausbilden. Ins grafische Gewerbe - zumindest in die Druckvorstufe - drängen aber immer mehr Interessierte. Ob der Markt die Lehr- und Ausbildungsabgänger aufzunehmen vermag, ist der VISCOM egal. «Solidaritätsbeiträge», «Berufsbildungsfonds», «Adhäsionsbeiträge» widersprechen diametral dem liberalen Gedanken, der unseren Markt reguliert.

4. Der Erfolg der VISCOM-Lobbyisten setzt falsche Zeichen. Es drohen weitere ähnliche Aktionen von weiteren Verbänden. Wer also nicht nur in der klassischen Grafik, sondern in Fotografie, Text, Print und Web tätig ist, muss weitere Forderungen der entsprechenden Verbände befürchten.

5. Einzelfirmen werden bestraft. Für Einzelfirmen ist es in der Regel nicht möglich, sich in der Lehrlingsausbildung zu engagieren. Unterstützt die VISCOM die Kosten für Infrastruktur, Miete und Erwerbsausfall? Eher nicht. Hingegen hat das Kleingewerbe eh schon mit Überregulierung zu kämpfen. Die Kosten für Buchführung, MwSt-Abrechnung, AHV und weitere Versicherungen sind am oberen Limit angelangt. Die VISCOM fordert nun zusätzlich Geld. Im Gegensatz zu den erst genannten Institutionen jedoch ohne jede Gegenleistung.

Wir bekämpfen die Schutzgeldforderung der VISCOM auf juristischem Weg. Machen Sie mit: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

 
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